Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie bereits wissen, hat sich durch die Einführung des Bildungstickets Einiges an Organisatorischem in der Schülerbeförderung geändert. Falls Fragen bei Ihnen ankommen, haben wir die wichtigsten Punkte kurz hier zusammengefasst und Ihnen die Anlagen inklusive Hinweisblatt beigefügt.

1.      Das Bildungsticket wird grundsätzlich nur noch über https://www.dein-bildungsticket.de/dein-bildungsticket/ beantragt oder bei einer Servicestelle im Verkehrsverbund.

2.      Die Formulare zur Schülerbeförderung finden Sie auf der Internetseite des Landkreises. https://www.landratsamt-pirna.de/schuelerbefoerderung.html . Die sind nicht für die Beantragung des Bildungstickets, sondern für: Antrag auf freigestellten Schülerverkehr, zur Abrechnung PKW, für Erlasse, für Praktika, etc. Bitte weisen Sie die Eltern lediglich auf die Verfügbarkeit der Anträge auf unserer Homepage hin, ein Ausdruck über die Schule ist nicht notwendig.

3.      Hinweis zum Praktikum: SchBS §2, 8: „Fahrtkosten zur Teilnahme an Praktika, welche als Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss vorgeschrieben sind, werden im Rahmen dieser Satzung erstattet. Die Notwendigkeit des Praktikums ist von den Personensorgeberechtigten bzw. vom volljährigen Schüler nachzuweisen. Die Antragstellung hat spätestens drei Wochen vor Beginn des Praktikumszeitraumes zu erfolgen. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Einrichtung eines besonderen Beförderungsangebotes, insbesondere des freigestellten Schülerverkehrs.“ -> wichtig für Schüler, die kein Bildungsticket beantragen/beantragt haben.

 

Sollte es weitere Fragen geben, können Sie gern die Eltern an uns verweisen. Die entsprechenden Absprechpartner sind ebenfalls auf der Homepage/dem Hinweisblatt notiert.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bettina Huch

Sachbearbeiterin ÖPNV und Schülerbeförderung

 

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Geschäftsbereich 2

Amt für Bildung und ÖPNV

Referat Schülerbeförderung und ÖPNV

Schloßhof 2/4

01796 Pirna

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